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Informationen

Gesetzesänderung Umlagefähigkeit der Kabel-TV Gebühren

Eigentümergemeinschaften, die ausschließlich von Eigentümern bewohnt werden, sind von dieser Änderung nicht betroffen.

Bisher wurden die Kabel-TV Gebühren i. d. R. über die Nebenkosten an die Mieter weiterberechnet. Inzwischen gibt es hierzu eine Gesetzesänderung. D. h. Vermieter dürfen ab dem 01.07.2024 die Kabelgebühren nicht mehr auf die Mieter umlegen. Aus diesem Grunde wurden die meisten Kabel-TV-Verträge inzwischen gekündigt. Das bedeutet, dass die Bewohner zukünftig einen eigenen Kabel-TV Vertrag abschließen müssen, wenn sie weiterhin Kabel-TV empfangen möchten. Aktuell werden mit den Anbietern Gespräche geführt, wie der Übergang für die Bewohner am einfachsten durchgeführt werden kann.

Heizkostenverordnung 2021

Zum 01.12.2021 gab es eine Anpassung der Heizkostenverordnung. Seit 2022 besteht die Pflicht, die Mieter und Mieterinnen über ihre monatlichen Heizverbräuche zu informieren. Diese Aufgabe übernehmen ebenfalls die Abrechnungsdienstleister, die auch die Heizkostenabrechnung in der jeweiligen Liegenschaft durchführen. Weitere Informationen finden Sie z. B. unter: https://ecotrend.ista.de/





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